Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021 / UPDATE ab 11.11.2021

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Die Landesregierung hat gestern die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) angepasst. Die Änderungen treten am Wochenende in Kraft. Zudem hat vorgestern die Konzeptgruppe (unser Praktikergremium zum Umgang mit der Corona-Pandemie an Schulen) getagt, deren Anregungen ebenfalls berücksichtigt wurden. Nachfolgend erhalten Sie die relevanten Informationen für die Schulen:

Es findet weiterhin Präsenzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen statt.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz entfällt wie bereits angekündigt mit dem Ende der beiden Präventionswochen. In Schulgebäuden muss auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.

Wie Sie dem „Gemeinsamen Erlass“ zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern vom 3. November 2021 entnehmen können, sind im Fall einer positiven Testung auf das SARS-CoV-2-Virus (durch Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests) in allen betroffenen Klassen oder Lerngruppen, die die positiv getestete Person am Tag der Testung und in den zwei vorausgegangenen Tagen besucht hat, bis einschließlich dem 14. Tag nach der Testung auch an den Sitzplätzen medizinische Masken zu tragen. Für alle Personen dieser Klassen oder Lerngruppen ist in diesem Zeitraum vor jedem Unterrichtstag eine Testung erforderlich. Eine Absonderung von Kontaktpersonen in der Schule, also Mitschülerinnen und Mitschülern einschließlich Sitznachbarn sowie Lehr- und Betreuungspersonen, ist in der Regel nicht mehr erforderlich.

Nach den Präventionswochen, also ab dem 8. November 2021, müssen Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, für die Teilnahme am Präsenzunterricht wie vor den Präventionswochen zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
UPDATE // Ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig
dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Wir testen (auch schon diese Woche) dreimal. Die Testtage sind (wie in den Präventionswochen auch) Montag, Mittwoch und Freitag.

Aufgrund der rechtlichen Veränderungen der vergangenen drei Monate wurde eine Aktualisierung des Hygieneplans erforderlich. Den Hygieneplan 9.0 finden Sie in der Anlage. Die wesentlichen Neuerungen sind in den Vorbemerkungen beschrieben.

Schülerinnen und Schülern, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht testen lassen können oder die nach Abmeldung vom Präsenzunterricht ausschließlich am Distanzunterricht teilnehmen, kann nun durch die Schule gestattet werden, unter Aufsicht an Leistungsnachweisen oder Prüfungen in der Schule teilzunehmen. Hierbei geht es vorrangig um Leistungsnachweise, die zur sachgerechten Leistungsbeurteilung erforderlich sind. Es ist also nicht notwendig, dass jeder Leistungsnachweis von dieser Schülergruppe in Präsenz erbracht wird. Die Durchführung alternativer Formate der Leistungsfeststellung bleibt weiterhin möglich. Falls Sie in Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft diese Möglichkeit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eröffnen wollen, bitte ich Sie, den Kontakt zu diesen aufzunehmen. Sofern das Angebot angenommen wird (wozu keine Verpflichtung besteht), sind für die Teilnahme an Leistungsnachweisen in der Schule besondere Schutzmaßnahmen zu beachten, wie z.B. die räumliche Trennung von den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Einhaltung von Abständen und das Tragen von medizinischen Masken. Zudem sollten diese Schülerinnen und Schüler die Schule erst kurz vor Beginn betreten und unmittelbar nach Beendigung des Leistungsnachweises verlassen.

 

Aufhebung der Maskenpflicht

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Die hessische Landesregierung hat in dieser Woche weitreichende Öffnungsschritte beschlossen, die auch die Maskenpflicht in der Schule betreffen:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.

Weitere Informationen und das komplette Schreiben finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/aktuelle-information-zum-schul-und-unterrichtsbetrieb-0

Präsenzunterricht für alle Klassen ab 25.05.2021

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Liebe Eltern,
 
wie schon in meiner letzten Mail mitgeteilt, werden wir aufgrund der Inzidenzzahlen für den Hochtaunuskreis ab Dienstag, 25.05.2021 wieder alle Schüler im Präsenzunterricht beschulen können. Es gelten jedoch weiterhin folgende Regeln:
 – Maskenpflicht 
 – Testpflicht
 – Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen).
 
Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen, dass es die Inzidenzzahlen weiterhin zulassen, im Klassenverband zu unterrichten.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Pfingstmontag.
 
 
Beste Grüße
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

Unterricht ab Montag, 17.05.2021

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  • Die Klassen 5, 6, IK 2 (5-6), IK 1 (7-9) sowie die Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht beschult. Das bedeutet, alle Schüler*innen dieser Klassen werden nach Stundenplan unterrichtet (sowohl im Klassen- als auch Kursverband). 
  • Die Klassen 7 – R9 werden im Wechselunterricht beschult.
 
Es gilt der normale Raumplan. Die Hausmeister richten gerade alle Räume ein, so dass in den Klassen die Stühle und Tische schon exakt gestellt sind,
 
Es gilt für alle Schüler*innen: 
  • Testpflicht; Schüler*innen, die sich weder in der Schule testen lassen, noch eine Bescheinigung vom Testzentrum bringen, dürfen die Schule nicht betreten.
  • Tragen einer Maske und Einhalten der Hygieneregeln.
 
Wir testen die Klassen bzw. Gruppen in der 20. Kalenderwoche an folgenden Tagen:
 
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
gesamte Klassen:
5, 6, IK2, IK1,
H9, R10
 
Gruppe A der
Klasse 7 – 9
Gruppe B 
der Klassen
7 – R9
 
 
 
evtl. Nachtestungen
gesamte Klassen:
5, 6, IK2, IK1,
H9, R10
 
Gruppe A der
Klasse 7 – R9
 
 
evtl.
Nachtestungen
 
Gruppe B 
der Klassen
7 – R9
 
 
evtl. Nachtestungen
 
 
 
 
 
evtl.
Nachtestungen
 
 
 
 
 
 
 
Da die 5 und 6. Klassen einschließlich der IK2 im Präsenzunterricht beschult werden, entfällt die Notbetreuung morgens von der 1. bis zur 6. Stunde.
 
Nachmittagsunterricht wird im Distanzunterricht erteilt und AG-Angebote können noch nicht stattfinden.
 
Sollten Sie für Ihr Kind eine Betreuung nach der 6. Stunde benötigen, müssen Sie dies bitte rechtzeitig bis Montag (17.05.) bis spätestens 9.00 Uhr schriftlich in der Schule (Sekretariat) anmelden.
Nur so kann Frau Sommer bei hoher Teilnehmerzahl auch weitere Betreuungskräfte organisieren.
Ich hoffe sehr, dass evtl. in diesem Schuljahr wieder alle Schüler gemeinsam – wenn auch mit Hygienevorschriften und Testungen – unterrichtet werden können.
 
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

Unterrichtsorganisation vom 03. – 07. Mai

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In der 18. Kalenderwoche (03.05. – 07.05.2021) wird voraussichtlich erst einmal folgender Plan gelten (wenn sich der Inzidenzwert nicht groß verändert; Stand: 30.04.2021):
 
Montag
03.05.
Dienstag
04.05.
Mittwoch
05.05.
Donnerstag
06.05.
Freitag   
07.05.
Wechselunterricht
Klassen 5 und 6 + IK2
Gruppe A
 
Wechselunterricht
Abschlussklassen
Gruppe A
 
Distanzunterricht
Klassen 7 – R9 + IK1
Wechselunterricht
Klassen 5 und 6 + IK2
Gruppe B
 
Wechselunterricht
Abschlussklassen
Gruppe B
 
Distanzunterricht 
Klassen 7 – R9 + IK1
Wechselunterricht
Klassen 5 und 6 + IK2
Gruppe A
 
Wechselunterricht
Abschlussklassen
Gruppe A
 
Distanzunterricht
Klassen 7 – R9 + IK1
Wechselunterricht
Klassen 5 und 6 IK2
Gruppe B
 
Wechselunterricht
Abschlussklassen
Gruppe B
 
Wechselunterricht
Klassen 7 – R9 + IK1
Gruppe B
Wechselunterricht
Klassen 5 und 6 IK2
Gruppe A
 
Wechselunterricht
Abschlussklassen
Gruppe A
 
Wechselunterricht
Klassen 7 – R9 + IK1
Gruppe A
 
Die Testungen in dieser Woche finden wie folgt statt:
 
Montag
03.05.
Dienstag
04.05.
Mittwoch
05.05.
Donnerstag
06.05.
Freitag   
07.05.
Klassen 5 und 6 + IK2
Gruppe A
 
Abschlussklassen
Gruppe A
 
   ——————
 
Klassen 5 und 6
Gruppe B
 
Abschlussklassen
Gruppe B
 
   ——————-
 
Klassen 5 und 6 + IK2
Gruppe A
 
Abschlussklassen
Gruppe A
 
   ——————–
 
Klassen 5 und 6
Gruppe B
 
Abschlussklassen
Gruppe B
 
Klassen 7 – R9 + IK1
Gruppe B
keine offiziellen
Testungen
 
keine offiziellen
Testungen
 
Klassen 7 – R9
Gruppe A

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur nach einem negativen Corona-Test möglich (entweder Selbsttest in der Schule oder ein sog. Bürgertest, der nicht älter als 72 Stunden ist).

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021 // NEUE Einwilligungserklärung für den Schnelltest

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Liebe Eltern,
 
anliegend übersende ich Ihnen das Elternschreiben des Staatsministers Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021.
 
Leider gibt es auch nach den Osterferien keinen Schulstart für die Klassen 7-9R. Wir bedauern dies wirklich sehr und hoffen, dass durch die Möglichkeit der Testungen und Impfungen eine baldige Rückkehr dieser Schüler in die Schule wieder möglich sein wird.
Für die Schüler der Klassen 5-6, die Schüler der I-Klasse 5-6 sowie die Schüler der Abschlussklasse wird ab Montag nach den Osterferien der Unterricht fortgesetzt.
Für alle diese Schüler gilt allerdings: Ab dem 19. April 2021 wird ein negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung eingeführt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
 
1. Ihre Kinder testen sich unter Aufsicht zweimal in der Schule selbst. Hierfür benötigen wir Ihr Einverständnis. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung direkt bis spätestens Donnerstag 15.04.2021 an den Klassenlehrer. Ihr Kind gibt das Original am ersten Schultag bei der Lehrkraft ab. 
 
2. Sie lassen Ihr Kind in einem Testzentrum zweimal pro Woche testen und legen dem Klassenlehrer schriftlich das Testergebnis vom Testzentrum vor (entweder Original oder Kopie). Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
 
Es gilt: Schüler, die kein Einverständnis zum Testen in der Schule haben und die kein negatives Ergebnis von einem Testzentrum vorweisen können (nicht älter als 72 Stunden), dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden im Distanzunterricht beschult. Dieser Distanzunterricht kann laut HKM aber nicht vergleichbar mit dem Distanzunterricht der Klassen 7-9R sein.
 
Trotz des hohen organisatorischen Aufwandes und des Personalmangels in dieser Situation sehe ich diese Tests als Chance für die Kinder, weiter in der Schule zu lernen und sich mit Gleichaltrigen austauschen zu können. Ich hoffe sehr, dass Sie eine der beiden oben genannten Möglichkeiten für Ihr Kind in Betracht ziehen und es ihm so ermöglichen, die Schule besuchen zu können.
 
Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 – R9 und deren Eltern wünsche ich Durchhaltevermögen und Kraft, auch wenn nach viermonatiger Schulpause dies nicht immer einfach ist.
Wir sind für euch da!
 
Bleiben Sie gesund.
 
 
Beste Grüße
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach
 
Anlagen:
 
Informationen zum „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ , der von der Firma SD BIOSENSOR hergestellt und von der Firma Roche vertrieben wird, und ein Anleitungsvideo finden Sie hier.
Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen Schritte im Selbsttest finden Sie auch unter hier noch einmal.

Durchführung von Antigen-Selbsttests

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Liebe Eltern,
 
hier finden Sie den Link zum ELTERNSCHREIBEN vom 30.03.2021.

 
 
 
 
Informationen zum „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ , der von der Firma SD BIOSENSOR hergestellt und von der Firma Roche vertrieben wird, und ein Anleitungsvideo finden Sie unter https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/c….
 
Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen Schritte finden Sie auch unter https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/.
 
 
 
 
Wie vor jeden Ferien möchte ich Sie bezüglich der Reise-Rückkehrregelungen für die Osterferienzeit über die Vorgehensweise informieren und auf mögliche Maßnahmen hinweisen. Auf folgender Seite finden Sie die jeweils aktualisierten Bestimmungen:
 
 
 
 
Sollten wir jedoch begründeten Zweifel an der Einhaltung dieser Maßnahmen haben (z.B. wissentliche Rückkehr aus einem Risikogebiet ohne Quarantäne bzw. ohne negatives Testergebnis), haben ich als Schulleiterin die Möglichkeit, ein vorsorgliches Schulbetretungsverbot auszusprechen und um sofortige Klärung durch das Gesundheitsamt zu bitten. Dort wird dann das weitere Verfahren individuell festgelegt und möglicherweise eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit festgestellt.
 
Wir gehen davon aus, dass Sie verantwortungsvoll auf die Einhaltung der Regelungen achten.
 
 
Wir hoffen alle, dass die Pandemielage sich so verbessert, dass wir nach den Osterferien auch die Klassen 7-R9 wieder unterrichten können. Da sich Entscheidungen diesbezüglich wohl erst in der letzten Osterferienwoche ergeben werden, bitte ich Sie, die Mails zu beachten. Vielen Dank.

 
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein erholsames Osterfest und Ihren Kindern schöne Ferientage. Bleiben Sie gesund.

 
 
Mit besten Grüßen
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

Keine weitere Öffnung ab 22.03.2021

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Liebe Eltern,
 
Leider sind die Infektionszahlen wieder stark gestiegen. Somit werden ab Montag, den 22.03.21 nicht – wie vorgesehen – die Klassen 7 bis R9 im Wechselunterricht beschult, sondern bleiben weiterhin im Distanzunterricht. Darüber sind sicherlich nicht nur Ihre Kinder enttäuscht, die sich seit langer Zeit wieder auf den Besuch der Schule freuen.
Die Kinder der Klassen 5 und 6 kommen weiterhin im Wechselunterricht. Die Schüler/innen der Abschlussklassen H9 und R10 werden auch weiterhin im Präsenzunterricht beschult.
 
Wir hoffen alle sehr, dass sich nach den Osterferien die Zahlen so stabilisiert haben, so dass für alle Schüler/innen ein Wechselunterricht möglich sein wird. Die Max-Ernst-Schule ist vorbereitet und wir würden uns sehr darauf freuen.
 
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein schönen Abend.
 
 
Viele Grüße
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar

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Liebe Eltern,
 
hiermit leite ich Ihnen das Ministerschreiben vom HKM zum Schulbetrieb ab 22.02.21 weiter.
 
Für uns heißt dies:
  1. Die Klassen 5 und 6 werden ab 22.02.21 im Wechselunterricht beschult (Ausnahme ist die Klasse H6, da in dieser Klasse nur 12 Schüler/innen lernen). Die Klassenlehrer/innen haben die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt. Alle Klassen werden mit  Gruppe A beginnen. Die Klassenlehrkräfte informieren Sie, in welchem Rhythmus Ihr Kind den Präsenzunterricht besuchen wird (s. Tabelle unten).
    Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Sollte Ihr Kind in einer Woche am Montag, Mittwoch und Freitag Unterricht haben, so werden die Fächer unterrichtet, die im Stundenplan für diese Tage vermerkt sind. Der Unterricht findet vorerst von der ersten bis sechsten Stunde statt. Unterrichtsstunden, die laut Stundenplan am Nachmittag liegen (z.B. LRS, Liftkurse) werden im Distanzunterricht beschult.
    Sollte Ihr Kind im Nachmittag bis 15.55 Uhr betreut werden müssen, so geben Sie uns bitte bis spätestens 17.02.2021 schriftlich Bescheid (z.B. per Mail).
  2. Die Beschulung der Abschlussklassen wird so fortgesetzt wie bisher.
  3. Leider müssen die Schüler der Klassen 7 bis R9 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden.
https://maxernstschule.de/wp/wp-content/uploads/Unterricht_ab_22_02_2021.pdf
 
Die Schüler der Klassen 5 und 6 können an den Tagen, an denen sie nicht in der Schule sind, an einer Notbetreuung teilnehmen. Im Schreiben vom HKM ist im Punkt 2 dargelegt, wann ein Kind die Notbetreuung besuchen darf. Im Falle von Erwerbstätigkeit beider Eltern ist von diesen vorher ein Formular (vgl. Anlage) auszufüllen, dass Sie uns bitte bis spätestens 17.02.2021 zukommen lassen.
 
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns alle (Lehrkräfte, Schulleitung, Schulpersonal) einen normalen Schulalltag sehnlichst wünschen. Aber wir müssen alle noch durchhalten und hoffen, dass wir gesund bleiben.
 
 
Viele Grüße
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach
 
Anlage:

Verschiebung der zentralen Abschlussarbeiten

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Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und dem Einfluss auf den Unterricht werden die zentralen Abschlussarbeiten um drei Wochen verschoben, um den Schülerinnen und Schülern mehr Lernzeit zu ermöglichen.
 
Haupttermin: 

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 07.06. bis zum 11.06.2021 durchgeführt:

Prüfungsabfolge für den Haupttermin Datum Bildungsgang Hauptschule Bildungsgang Realschule
Montag 07.06.2021 Mathematik Deutsch
Mittwoch 09.06.2021 Deutsch 1. Fremdsprache
Freitag 11.06.2021 Englisch Mathematik

 

Nachtermin:
Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 21.06. bis zum 23.06.2021 durchgeführt: 

Prüfungsabfolge für den Nachtermin Datum Bildungsgang Hauptschule Bildungsgang Realschule
Montag 21.06.2021 Mathematik Deutsch
Dienstag 22.06.2021 Deutsch 1. Fremdsprache
Mittwoch 23.06.2021 Englisch Mathematik
 
Zweiter Nachtermin
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Haupttermin und den Nachtermin aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten hat, (insbesondere Erkrankung, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, Quarantäne) so erhält sie oder er die Möglichkeit, die Prüfung spätestens bis zum Ende der Sommerferien nachzuholen. Die Termine für diese Nachprüfungen werden von der betreffenden Schule in Absprache mit dem jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt festgelegt. Die Prüfungsarbeiten hierfür werden beim zuständigen Staatlichen Schulamt angefordert. Weitere Informationen zur Bereitstellung der Prüfungen sowie ergänzende Hinweise und Regelungen zur Durchführung werden Ihnen baldmöglich zugesandt. Darüber hinaus sind  weitere Konkretisierungen hinsichtlich der Inhalte und Aufgabenformate der diesjährigen Prüfungen in Vorbereitung und werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, sodass sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet vorbereiten können.