Kategorie: Aktuelles
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021 / UPDATE ab 11.11.2021
Es findet weiterhin Präsenzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen statt.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz entfällt wie bereits angekündigt mit dem Ende der beiden Präventionswochen. In Schulgebäuden muss auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Wie Sie dem „Gemeinsamen Erlass“ zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern vom 3. November 2021 entnehmen können, sind im Fall einer positiven Testung auf das SARS-CoV-2-Virus (durch Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests) in allen betroffenen Klassen oder Lerngruppen, die die positiv getestete Person am Tag der Testung und in den zwei vorausgegangenen Tagen besucht hat, bis einschließlich dem 14. Tag nach der Testung auch an den Sitzplätzen medizinische Masken zu tragen. Für alle Personen dieser Klassen oder Lerngruppen ist in diesem Zeitraum vor jedem Unterrichtstag eine Testung erforderlich. Eine Absonderung von Kontaktpersonen in der Schule, also Mitschülerinnen und Mitschülern einschließlich Sitznachbarn sowie Lehr- und Betreuungspersonen, ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
Nach den Präventionswochen, also ab dem 8. November 2021, müssen Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, für die Teilnahme am Präsenzunterricht wie vor den Präventionswochen zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
UPDATE // Ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig
dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Wir testen (auch schon diese Woche) dreimal. Die Testtage sind (wie in den Präventionswochen auch) Montag, Mittwoch und Freitag.
Aufgrund der rechtlichen Veränderungen der vergangenen drei Monate wurde eine Aktualisierung des Hygieneplans erforderlich. Den Hygieneplan 9.0 finden Sie in der Anlage. Die wesentlichen Neuerungen sind in den Vorbemerkungen beschrieben.
Schülerinnen und Schülern, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht testen lassen können oder die nach Abmeldung vom Präsenzunterricht ausschließlich am Distanzunterricht teilnehmen, kann nun durch die Schule gestattet werden, unter Aufsicht an Leistungsnachweisen oder Prüfungen in der Schule teilzunehmen. Hierbei geht es vorrangig um Leistungsnachweise, die zur sachgerechten Leistungsbeurteilung erforderlich sind. Es ist also nicht notwendig, dass jeder Leistungsnachweis von dieser Schülergruppe in Präsenz erbracht wird. Die Durchführung alternativer Formate der Leistungsfeststellung bleibt weiterhin möglich. Falls Sie in Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft diese Möglichkeit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eröffnen wollen, bitte ich Sie, den Kontakt zu diesen aufzunehmen. Sofern das Angebot angenommen wird (wozu keine Verpflichtung besteht), sind für die Teilnahme an Leistungsnachweisen in der Schule besondere Schutzmaßnahmen zu beachten, wie z.B. die räumliche Trennung von den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Einhaltung von Abständen und das Tragen von medizinischen Masken. Zudem sollten diese Schülerinnen und Schüler die Schule erst kurz vor Beginn betreten und unmittelbar nach Beendigung des Leistungsnachweises verlassen.
Informationsabend für Grundschuleltern zur Wahl der weiterführenden Schule
Liebe Viertklässlerinnen und Viertklässler,
liebe Eltern,
eine große Entscheidung liegt vor Euch/Ihnen. Der Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist ein entscheidender Schritt. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie einen Einblick in die Arbeit an der Max-Ernst-Schule erhalten. Auf unseren Schulflyern erhalten Sie einen guten Überblick über unsere Schule. Weiterhin ist auch unsere Homepage eine Möglichkeit für Sie, sich zu informieren.
Weiterhin haben sich die weiterführenden Schulen im Usinger Land in diesem Jahr in Absprache mit den Grundschulen entschieden, zentrale Elterninformationsabende anzubieten, die direkt an der weiterführenden Schule stattfinden.
Ich lade Sie hiermit am Donnerstag, den 18.11.2021, um 19.00 Uhr in die Mensa der Max-Ernst-Schule ein. An diesem Abend würde ich Ihnen gerne die Besonderheiten unserer Schule vorstellen und Ihnen somit einen Einblick in unsere Arbeit geben.
Wie schon auf der Einladung vermerkt, wird die Veranstaltung unter Beachtung der 3G-Regeln stattfinden. Ich bitte Sie daher, das pro Kind nur ein Elternteil kommt. Für eine einfachere Kontaktverfolgung ist es außerdem notwendig, dass Sie zum Informationsabend das ausgefüllte Kontaktformular mitbringen.
Ich freue mich, Sie kennenzulernen und Ihnen die Max-Ernst-Schule an diesem Abend vorstellen zu können.
Ramona Ondrovic
Schulleiterin Max-Ernst-Schule
Barrierefreier Umbau in Riedelbach fast fertig
Einschulungsfeier an der Max-Ernst-Schule in Riedelbach
Informationen zur Einschulungsfeier am 31.08.2021 in der Mensa
Unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Vorgaben bezüglich der vorgegebenen Teilnehmerzahl ist die Einschulung auch im Schuljahr 2021/22 klassenweise wie folgt geplant:
Klasse | Zeitfenster der Einschulung | Unterricht |
F5a Frau Heffner Frau Osterloh | 8.30 Uhr bis ca. 9.15 Uhr | bis zur 4. Stunde (11.35 Uhr) |
F5b Herr Schütze Frau Osterloh | 9.30 Uhr bis ca. 10.15 Uhr | bis zur 6. Stunde (bis 13.25 Uhr) |
F5c Herr Becker Herr Müller-Wolff | 10.30 Uhr bis ca. 11.15 Uhr | bis zur 6. Stunde (bis 13.25 Uhr) |
Aufgrund der noch geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen bei den einzelnen Einschulungsfeiern folgende Punkte beachtet werden:
- Jeder Schüler kann 2 Begleitpersonen mitbringen. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Mailadresse) bis 21.07.2021 per Mail an die Verwaltung zu senden (verwaltung@mes.hochtaunuskreis.net), so dass eine Nachverfolgung im Falle einer Infektion möglich ist.
- Das Tragen eines Mundschutzes (medizinische Maske) ist Pflicht.
- Da die Einschulungsfeier in unserer Mensa stattfindet, ist ein Negativnachweis erforderlich – auch für die Einschulungskinder! Als Negativnachweis gilt:
- Impfnachweise (14 Tage nach letzter Impfung)
- Genesenennachweis
- Testnachweis (z.B. von einem Testzentrum oder Arzt); kein privater Schnelltest; die zugrunde liegende Testung darf max. 24 Stunden zurückliegen.
Die Eltern der Einschulungskinder haben zudem bereits ein individuelles Schreiben über die Organisation des Tages erhalten.
In der Schülerbücherei werden sich der Förderverein sowie der Schulelternbeirat den neuen Eltern vorstellen.
Abschlussklassen verabschiedet
Drei Real- und eine Hauptschulklasse der Max-Ernst-Schule wurdne am Freitag ins Leben entlassen. Trotz Corona haben alle Schüler bereits jetzt eine Zukunftsperspektive mit einer Ausbildung, weiterführenden Schule oder einem freiwilligen, sozialen Jahr.
Aufhebung der Maskenpflicht
Die hessische Landesregierung hat in dieser Woche weitreichende Öffnungsschritte beschlossen, die auch die Maskenpflicht in der Schule betreffen:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.
Weitere Informationen und das komplette Schreiben finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums: