Es findet weiterhin Präsenzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen statt.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz entfällt wie bereits angekündigt mit dem Ende der beiden Präventionswochen. In Schulgebäuden muss auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Wie Sie dem „Gemeinsamen Erlass“ zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern vom 3. November 2021 entnehmen können, sind im Fall einer positiven Testung auf das SARS-CoV-2-Virus (durch Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests) in allen betroffenen Klassen oder Lerngruppen, die die positiv getestete Person am Tag der Testung und in den zwei vorausgegangenen Tagen besucht hat, bis einschließlich dem 14. Tag nach der Testung auch an den Sitzplätzen medizinische Masken zu tragen. Für alle Personen dieser Klassen oder Lerngruppen ist in diesem Zeitraum vor jedem Unterrichtstag eine Testung erforderlich. Eine Absonderung von Kontaktpersonen in der Schule, also Mitschülerinnen und Mitschülern einschließlich Sitznachbarn sowie Lehr- und Betreuungspersonen, ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
Nach den Präventionswochen, also ab dem 8. November 2021, müssen Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, für die Teilnahme am Präsenzunterricht wie vor den Präventionswochen zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
UPDATE // Ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig
dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Wir testen (auch schon diese Woche) dreimal. Die Testtage sind (wie in den Präventionswochen auch) Montag, Mittwoch und Freitag.
Aufgrund der rechtlichen Veränderungen der vergangenen drei Monate wurde eine Aktualisierung des Hygieneplans erforderlich. Den Hygieneplan 9.0 finden Sie in der Anlage. Die wesentlichen Neuerungen sind in den Vorbemerkungen beschrieben.
Schülerinnen und Schülern, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht testen lassen können oder die nach Abmeldung vom Präsenzunterricht ausschließlich am Distanzunterricht teilnehmen, kann nun durch die Schule gestattet werden, unter Aufsicht an Leistungsnachweisen oder Prüfungen in der Schule teilzunehmen. Hierbei geht es vorrangig um Leistungsnachweise, die zur sachgerechten Leistungsbeurteilung erforderlich sind. Es ist also nicht notwendig, dass jeder Leistungsnachweis von dieser Schülergruppe in Präsenz erbracht wird. Die Durchführung alternativer Formate der Leistungsfeststellung bleibt weiterhin möglich. Falls Sie in Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft diese Möglichkeit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eröffnen wollen, bitte ich Sie, den Kontakt zu diesen aufzunehmen. Sofern das Angebot angenommen wird (wozu keine Verpflichtung besteht), sind für die Teilnahme an Leistungsnachweisen in der Schule besondere Schutzmaßnahmen zu beachten, wie z.B. die räumliche Trennung von den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Einhaltung von Abständen und das Tragen von medizinischen Masken. Zudem sollten diese Schülerinnen und Schüler die Schule erst kurz vor Beginn betreten und unmittelbar nach Beendigung des Leistungsnachweises verlassen.