AktuellesMitteilungen der Schulleitung

Schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes ab dem 18. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

viele werden sich freuen, dass nächste Woche der Unterricht in der Max-Ernst-Schule wieder beginnen soll.
Da es oberstes Gebot ist, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, ist eine Beschulung leider nicht für alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitg möglich. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes an der Max-Ernst-Schule für alle Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufen.
In der Zeit, in welcher die Klassen keinen Präsenzunterricht in der Schule erhalten, werden die unterrichtsersetzenden Lernsituationen ohne Leistungsbewertung fortgeführt.
 
 
Gruppenbildung
Die zu unterrichtende Gruppengröße darf 15 Schüler/innen nicht übersteigen, so dass ein Mindestabstand von 1,5m im Raum sichergestellt werden kann. Die jeweiligen Klassenlehrer/innen haben ihre Klasse in zwei Gruppen eingeteilt. Die Gruppeneinteilung wird Ihnen von der Klassenlehrkraft bekannt gegeben .
 
Räume
Jede eingeteilte Gruppe erhält einen Raum. Der Raumplan wird ebenfalls von der Klassenlehrkraft übermittelt. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen festen Platz. Dieser wird in dieser Zeit aus Hygienegründen keinesfalls getauscht (außer es ist ein Raumwechsel vorgesehen).
 
Unterricht
Aufgrund der festgelegten Gruppengröße kann es Unterricht nach Stundenplan nicht geben. Die Kinder erhalten ihren Stundenplan vom Klassenlehrer. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, werden auch Lehrkräfte die Kinder unterrichten, die sie sonst nicht im Unterricht haben. Sicherlich spielen die Hauptfächer eine große Rolle. Doch auch Nebenfächer werden unterrichtet.
 
Pausenregelung
Die einzelnen Gruppen werden gestaffelt zu festgelegten Pausenplätzen mit einer Lehrkraft gehen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in der Pause zu beachten.
 
Pausenregelung
Die einzelnen Gruppen werden gestaffelt zu festgelegten Pausenplätzen mit einer Lehrkraft gehen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in der Pause zu beachten.
 
Befreiung vom Schulbetrieb (Risikogruppe)
Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, können eine Befreiung vom Schulbesuch bei der Schulleiterin beantragen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beizufügen, es sei denn diese ist in der Schule schon vorhanden oder die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ergibt sich aufgrund des Alters von Angehörigen. Nicht am Präsenzunterricht teilnehmende Kinder werden von den Lehrkräften wie bisher unterrichtet (z.B. über digitale Versendung von Unterrichts- und Übungsmaterialien)
 
Bus
Die Busse fahren regulär nach dem Fahrplan. Das bedeutet, Ihre Kinder können zur ersten Stunde kommen. Ein Schulschluss erfolgt nach der vierten bzw. sechsten Unterrichtsstunde.
Leider ist es nicht möglich, dass wir einzelne Gruppen zur dritten Stunde starten lassen können, da es nicht für alle eine gesicherte Busverbindung an die Schule gibt.
 
Betreuung / Notbetreuung
Sollten die Kinder der fünften und sechsten Klassen Unterrichtsschluss nach der 4. Stunde bzw. 6. Stunde haben, können sie gern in eine Betreuung bis zur sechsten Stunde oder auch bis 15.55 Uhr gehen. Hier gibt es aber keine AG’s. Es findet eine Betreuung in Kleingruppen statt.
Zur besseren Planung teilen Sie uns bitte per Mail bis zum 18.05.2020 bis 10.00 Uhr mit, ob und wann Ihr Kind die Betreuung benötigt.
Unabhängig davon erhalten wir unsere Notbetreuung für die angegebenen Berufsgruppen aufrecht. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie diese in Anspruch nehmen müssen.
 
 
Hygiene
hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Hygienevorschriften informieren, die Ihr Kind beim Besuch der Schule unbedingt einzuhalten hat und Sie bitten, diese mit Ihrem Kind zu besprechen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
 
  • Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten des Schulgeländes. Es ist vom Hochtaunuskreis vorgesehen, dass Ihr Kind am ersten Schultag einen Mund-Nasenschutz sowie ein persönliches Handtuch und ein Stück Seife in einem Beutel erhält.
  • Die Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, besteht im öffentlichen Nahverkehr.
  • Eine Kontrolle des Mund-Nasenschutzes erfolgt jeden Morgen bei Eintritt in das Schulgebäude.
  • Die Stoffmaske soll täglich, schnellstmöglich bei mindesten 60 °C gewaschen, getrocknet und gebügelt werden.
  • Bei kleinsten Anzeichen einer Krankheit bleiben die Schüler/innen zu Hause.
  • Ein Mindestabstand von 1,50 Meter soll zu allen Gegebenheiten eingehalten werden. Der Mindestabstand darf trotz Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht verringert werden.
  • Berührungen oder Händeschütteln sowie Wischen mit den Händen durchs Gesicht sollen vermieden werden.
  • Gründliches und regelmäßiges Händewaschen sowie Händedesinfektion ist besonders wichtig, da Krankheitserreger mit  bloßen Augen nicht zu erkennen sind.
  • Türklinken nach Möglichkeit mit dem Ellenbogen benutzen.
  • Husten und Niesen soll in die Armbeuge erfolgen. Dabei ist sich von anderen Personen abzuwenden.
  • Die Unterrichtsräume sind mit Einzeltischen eingerichtet und diese dürfen nicht verschoben werden. Jeder Schüler bekommt  einen eigenen Tisch zugewiesen, der für die kommende Zeit nur von diesem zu benutzen ist.
  • Die Schüler/innen sollen einzeln und mit Mindestabstand durch Türen gehen.
  • Abstandsregeln sind auch in den Pausen strikt einzuhalten. Alle Schüler/innen bekommen einen Pausenbereich zugewiesen.
  • Die Garderobe ist so aufzuhängen, dass sich Kleidungsstücke nicht berühren (die Verwahrung des Kleidungsstückes am Stuhl des Arbeitsplatzes ist zulässig).
  • Sanitärbereiche sind nur einzeln aufzusuchen und zu betreten.
  • Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten einer SARS-CoV-2-Erkrankung ist der Schule sofort zu melden.
  • Beim Anlegen der Maske ist darauf zu achten, dass die Hände vorher gründlich mit Seife gewaschen werden; ebenso nach Absetzen der Maske.
  • Des Weiteren sind die Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts zu beachten sowie die Seite www.infektionsschutz.de
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Werden Regeln bzw. Anweisungen nicht eingehalten, kann zur Sicherheit aller anderen Schüler/innen ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
 
Liebe Eltern. Es sind sehr viele Regeln zu beachten, die es jetzt gilt zu verinnerlichen und zu befolgen. Gemeinsam werden wir den Schulstart meistern.
Auch wenn der Schulbetreib derzeit ein anderer ist als vorher, freuen wir uns sehr, Ihre Kinder am angegebenen Datum zu sehen und wieder unterrichten zu dürfen.
 
 

Mit freundlichen Grüßen

 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach