Organisation des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien

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Liebe Eltern,
 
ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr 2021.
Wie Sie schon den verschiedenen Pressekonferenzen entnehmen konnten, ist kein einheitlicher Präsenz- oder Distanzunterricht für die einzelnen Jahrgangsstufen vorgesehen.
Nachfolgend möchte ich Ihnen die genaue Umsetzung an der MES mitteilen:
 
Abschlussklassen
Die Klassen werden geteilt und die Gruppen in nebeneinander liegenden Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist laut Ministerschreiben „zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig“. Folgende Raumeinteilung gilt für Montag 11.01.21 für die Abschlussklassen:
 
Klasse H9  
Gruppe A        Raum E+1-11 (Raum der R9b)
Gruppe B        Raum E+1-12 (Raum der H8)
 
Klasse R10a
Gruppe A        Raum E+1-23 (Raum R10a)
Gruppe B        Raum E+1-22 (Raum R10c)
 
Klasse R10b
Gruppe A        Raum E+1-03 (Raum R10b)
Gruppe B        Raum E+1-02 (Raum R9c)
 
Klasse R10c
Gruppe A        Raum E+1-36 (Raum R8a)
Gruppe B        Raum E+1-37 (Raum R8b)
 
Die Einteilung der Gruppen ist so übernommen worden, wie die Klassenlehrer/innen sie schon vor den Weihnachtsferien im Sekretariat abgegeben haben. Die Gruppeneinteilung hängt an den jeweiligen Klassentüren. Es hat kein Gruppenwechsel von Schülern mehr zu erfolgen.
Die Klassen haben Unterricht nach Stundenplan (1.- 6. Stunde). Der Nachmittagunterricht wird als Distanzunterricht erteilt.
Das HKM schreibt: „Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.“ Ich könnte mir hier vorstellen, dass die Abschlussklassen auch tageweise im Distanzunterricht beschult werden. Dies werden wir vorort entscheiden.
 
Jahrgangsstufen 5 und 6
Bitte beachten Sie hier das Schreiben des Ministers (Vgl. Anhang). Sollten Sie dennoch eine Betreuung benötigen, dann melden Sie sich bitte mit dem Formular im Anhang bis spätestens morgen (Freitag, 08.01.21) um 10.00 Uhr an. Nur so kann ich personell die Betreuung auch sicherstellen. Das gilt auch für die An- bzw. Abmeldungen für diese Betreuung, die nur an den einzelnen Freitagen und dann bis 9.00 Uhr mit dem Formular erfolgen muss.
Die Kinder, die ab Montag (11.01.2021) schon betreut werden müssen, treffen sich vor dem Ganztagszentrum.
 
Intensivklasse
In den ergänzenden Informationen zum Schulbetrieb (Vgl. Anhang) heißt es, dass Schüler der Intensivklasse der Jahrgangsstufen 1-6 beschult werden sollen.
Wir haben neun Schüler in der Intensivklasse, die wir nach Möglichkeit beschulen. Dies läuft ebenso erst einmal nach Stundenplan. Wir versuchen die Eltern dieser Kinder telefonisch zu erreichen, um ihnen diese Informationen zu übermitteln.
 
Jahrgangsstufen 7 bis R9
Hier geht die Beschulung nur über den Distanzunterricht. Die Schüler erscheinen nicht in der Schule.
 
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich bzw. den Klassenlehrer.
Sicherlich kann ein Distanzunterricht niemals die Präsenz in der Schule ersetzen. Doch auch im Distanzlernen können Unterrichtsinhalte vermittelt und eingeübt werden. Wichtig ist nur eins: Sie müssen als Eltern die Rahmenbedingungen schaffen, dass Ihr Kind auch zu Hause lernt, die Aufgaben im Schulportal erledigt und an Videokonferenzen teilnimmt. Das bedeutet vor allem ein tägliches, festes Zeitfenster für die schulische Arbeit. Wenn es fachliche Fragen gibt, sollte sich Ihr Kind immer über das Schulportal an die Fachlehrkraft wenden.
 
Wichtig ist auch, dass der Schulkiosk vorerst geschlossen bleibt. Bitte geben Sie Ihren Kindern Frühstück mit in die Schule.
 
Es ist mir bewusst, dass dies wieder eine große Herausforderung für die Kinder, die Eltern, aber auch die Lehrkräfte wird. Doch zusammen meistern wir auch das!
 
 
Viele Grüße
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach
 
 
 

Maskenpflicht im Unterricht ab Montag, 19.10.2020

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Heute haben die Schulen vom Hochtaunuskreis eine Allgemeinverfügung erhalten, die ab Montag, 19.10.2020, umgesetzt werden muss. Sie gilt vorerst bis zum 01.11.2020. 
 
Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt für alle Schüler*innen ab der 5. Klasse auch im Präsenzunterricht.
 
Schulsport darf nur kontaktlos und im Freien stattfinden. 
 

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

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Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
gerne möchten wir Sie im Zusammenhang mit dem Ende der Ferien noch mal über die aktuell in Hessen geltenden Bestimmungen und Regelungen für Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen informieren.
Nach der Ersten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in der aktuell gültigen Fassung gilt für Personen, die aus sogenannten Risikogebieten nach Deutschland einreisen grundsätzlich die Pflicht sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tagen häuslich abzusondern (Quarantäne) und sich für diesen Zeitraum ständig dort aufzuhalten. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist umgehend zu kontaktieren. Diese Regelung gilt für alle Einreisende aus Risikogebieten, auch für Schülerinnen und Schüler.
Eine Ausnahme von dieser Pflicht zur Absonderung gilt unter anderem dann, wenn diese Personen über ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses verfügen, welches nach den Kriterien der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten erstellt wurde.
Die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten sieht für diesen Personenkreis zudem die Verpflichtung vor, einen Nachweis über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Verlangen des Gesundheitsamts diesem vorzulegen.
Sollte sich Ihr Kind in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten und noch keine Testung vorgenommen haben, verweisen wir dringend auf die in diesem Fall derzeit vorgeschriebene Corona-Testpflicht sowie die Quarantäneverpflichtung. Der Besuch der Schule ist nur mit einem negativen Testergebnis, bzw. mit einem geeigneten Nachweis über den im Zusammenhang unbedenklichen Gesundheitszustand, rechtlich zulässig.
Wir gehen davon aus, dass Sie verantwortungsvoll auf die Einhaltung der Regelungen achten. Im Namen der Schulgemeinde herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
 
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

Elternbrief zum Schuljahr 2020/21

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Ferienzeit Ihrer Kinder neigt sich dem Ende zu. Ich hoffe, Sie hatten zusammen eine schöne, erholsame Zeit und wir können alle ab 17.08.2020 in das neue Schuljahr starten.

Es ist schon ein besonderes Schuljahr für die Max-Ernst-Schule: Die Schülerinnen und Schüler unserer neuen 5. Klassen werden erstmals in einer Förderstufe lernen. Wir schulen am Dienstag (18.8.2020) 60 Fünftklässler in drei Klassen ein.
Der Unterricht für alle Klassen wird nach Stundentafel erteilt, wobei wir viele Hygienmaßnahmen beachten müssen. Uns allen muss klar sein, dass bei Erhöhung der Fallzahlen sich die Lage auch in der Schule schnell ändern kann.
Die Max-Ernst-Schule hat auf der Grundlage neuer Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums das Hygienekonzept angepasst. Sie finden es auf unserer Homepage. Auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie zusätzlich alle Schreiben und Bekanntmachungen.
Im Anhang befinden sich Hinweise für Eltern im Bezug auf den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen. Ich bitte dies zu beachten.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass – außer im Unterricht – überall in der Schule Maskenpflicht besteht. Der vom Hochtaunuskreis zur Verfügung gestellte Rucksack sollte unbedingt wieder benutzt werden. Dabei ist es sehr wichtig, dass der Name Ihres Kindes auf der Außenseite des Rucksackes gut lesbar angebracht ist. Im Rucksack kann auch während des Unterrichtes die Maske hygienisch gut aufbewahrt werden. Bitte ergänzen Sie (wenn notwenig) Seife und ein kleines Handtuch.
Beim Eintritt ins Schulgebäude desinfizieren sich die Kinder ihre Hände. Die Unterrichtsräume sind morgens geöffnet. Ihre Kinder können also nach Ankunft sofort in den Unterrichtsraum, in dem der Lehrer schon wartet.
Die Pausen werden ausschließlich auf dem Schulhof verbracht. Nur bei sehr schlechtem Wetter bleiben die Lehrkräfte mit den Lerngruppen im Unterrichtsraum.

Sollte Ihr Kind einer Risikogruppe angehören oder mit Angehörigen einer Riskogruppe im gemeinsamen Haushalt leben, so kann es vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Dazu müssen Sie bei mir schriftlich einen Antrag stellen und eine ärztliche Bescheinigung beifügen. Ihr Kind unterliegt dennoch der Schulpflicht und hat die Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten.

Auch die verschiedenen Fächer unterliegen natürlich den Hygienvorschriften und somit kann es zu Veränderungen in der Vermittlung von Lerninhalten kommen. Das Zubereiten von Speisen und deren Verzehr ist beispielsweise derzeit nicht gestattet. Das betrifft zum einen den Arbeitslehreunterricht, der sich mit der Ernährungslehre befasst. Dies kann vorerst nur theoretisch vermittelt werden. Zum anderen müssen wir auch die Back-AG leider entfallen lassen.
Im Musikunterricht ist das Singen verboten, da sich hierbei die Aerosole am schnellsten verteilen. Leider ist davon unser Chor ebenfalls betroffen, der erst einmal pausieren muss.
Mit der Sportfachkonferenz haben wir Maßnahmen beschlossen, damit eine Ansteckung (z.B. in der Umkleidekabine) minimal gehalten wird. Dies bekommen Ihre Kinder direkt von der betreffenden Lehrkraft mitgeteilt.

Nachfolgend gebe ich Ihnen wichtige Informationen für das Schuljahr 2020/2021 in einer Kurzfassung bekannt:

  • Auch in diesem Jahr besuchen Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache unsere Schule. Sie lernen derzeit in einer separaten Intensivklasse die deutsche Sprache.
  • Aufgrund der derzeitigen Situation wird es leider keinen gemeinsamen Elternabend aller 5. Klassen geben. Jede Klasse wird ihren Elternabend separat abhalten. Bis zum 24.09.20 sollten die Elternabende der Klassen durchgeführt worden sein, die einen neuen Elternbeirat wählen müssen, da die erste Schulelternbeiratssitzung danach zeitnah einberufen wird.

Bewegliche Ferientage:

  • Montag, 15.02.2021 (Rosenmontag)
  • Freitag, 14.05.2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 04.06.2021 (Tag nach Fronleichnam).

Ferientermine im Schuljahr 2020/21:

  • Herbst 05.10.2020 – 16.10.2020
  • Weihnachten 21.12.2020 – 08.01.2021
  • Ostern 02.04.2021 – 16.04.2021
  • Sommer 19.07.2021 – 27.08.2021

Weitere wichtige Termine im ersten Schulhalbjahr:

  • Realschulprüfungen R10 – 12.11.2020
  • Elternsprechtag – 27.11.2020
  • Projektprüfung H9 – 27.11.2020
  • Zeugnisausgabe I. Halbjahr – 29.01.2021

Weitere Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage unserer Schule www.max-ernst-schule.de

An dieser Stelle möchte ich wiederum die ausgezeichnete Arbeit unseres Fördervereins hervorheben. Viele Eltern unterstützen den Förderverein durch ihren Mitgliedsbeitrag. Ein großes Dankeschön gilt aber auch allen Eltern, die durch Spenden die Arbeit des Vereins fördern.
Möchten Sie Mitglied in unserem Förderverein werden oder haben Sie Fragen zur Arbeit des Vereins, so kontaktieren Sie bitte:
Herr Scharrer 0170 / 9202525 oder scharrer.wehrheim@googlemail.com

Zur besseren Identifikation mit unserer Schule bietet sich auch in diesem Schuljahr die Möglichkeit, über den Internet-Shop Al Alpha Logistic GmbH T-Shirts, Polohemden und Sweatshirts mit unserem Schullogo und Aufdruck „Max-Ernst-Schule“ zu bestellen.

Bei schwierigen Witterungsverhältnissen (z.B. extremen Schneefällen mit Busverspätungen und Busausfällen) bitten wir Sie wie immer, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihr Kind morgens in eigener Regie zur Schule bringen und auch den Rücktransport gewährleisten können. Die Schule hält ihr Unterrichts- und Betreuungsangebot wie in den letzten Jahren auch zu jeder Zeit und bei jeder Witterung aufrecht.
Aktuelle Informationen können Sie zur gegebenen Zeit der Internetseite des Verkehrsverbandes sowie unserer Homepage entnehmen.

Ich möchte an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass Sie bitte beim Abholen Ihres Kindes vor und/oder nach dem Unterricht nicht direkt auf der Straße gegenüber der Bushaltestelle parken. Dadurch wird der Busverkehr erheblich behindert und es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, die nicht nur den Verkehr, sondern auch die Sicherheit der Kinder gefährden.

Wir suchen zuverlässige Kräfte für unsere Nachmittagsbetreuung von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Ebenso stellen wir vormittags Vertretungskräfte im Rahmen von U+ ein. Beide Tätigkeiten werden bezahlt. Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat.

An dieser Stelle möchte ich mich auch in diesem Jahr bei allen Eltern für ihren Einsatz im vergangenen Schuljahr bedanken. Ein Dank geht insbesondere an alle Elternbeiräte und ihre Stellvertreter, an die Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz und im Förderverein sowie an alle, die sich an unserem Schulleben aktiv beteiligen, um so unsere Schule noch attraktiver zu gestalten.

Ihren Kindern wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr 2020/2021 und hoffe weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Uns allen wünsche ich Gesundheit.

 

Ramona Ondrovič
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach

 

Anhang:

Informationen zur Einschulung des Jahrgangs 5 am 18. August 2020

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend möchte ich Sie über die Einschulung der 5. Klassen für das Schuljahr 2020/2021 informieren.

Gerne möchten wir Sie anlässlich der Einschulung Ihres Kindes an der Einschulungsfeier teilhaben lassen. Unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Vorgaben bezüglich der vorgegebenen Teilnehmerzahl ist die Einschulung klassenweise folgendermaßen geplant:

Klasse Zeitfenster der Einschulung Unterricht
F5a
Frau Helms-Derfert
8.30 Uhr bis ca. 9.15 Uhr
bis zur 4. Stunde
(11.35 Uhr)
F5b
Herr Schmidt, A.
9.30 Uhr bis ca. 10.15 Uhr
bis zur 6. Stunde
(bis 13.25 Uhr)
F5c
Frau Kunselman
10.30 Uhr bis ca. 11.15 Uhr
bis zur 6. Stunde
(bis 13.25 Uhr)
 
  • Die Eltern der Einschulungskinder haben zudem ein individuelles Schreiben über die Organisation des Tages erhalten.
  • Die Einschulung wird in der Mensa stattfinden.
  • Die Kinder können nach dem Unterricht mit dem Bus nach Hause fahren oder Sie holen es an diesem besonderen Tag von der Schule ab.
  • Während Sie auf ihr Kind warten, können Sie sich auf dem Schulgelände aufhalten. Der Förderverein wird an einem Stand über seine Arbeit infomieren und ich stehe für Fragen zur Verfügung.
  • Da nach jetzigem Stand im August für die Mädchen und Jungen keine Abstandsregeln gelten, jedoch für die Eltern eine Abstandspflicht sowie eine Maskenempfehlung, beachten Sie bitte die tagesaktuellen politischen Vorgaben.
  • Sollten sich Änderungen am Ablauf der Einschulungsfeier ergeben, werden wir Sie hier auf unserer Homepage informieren.
 
Mit besten Grüßen für eine gesunde und erholsame Zeit in den Sommerferien,
 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule

Schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes ab dem 18. Mai 2020

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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

viele werden sich freuen, dass nächste Woche der Unterricht in der Max-Ernst-Schule wieder beginnen soll.
Da es oberstes Gebot ist, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, ist eine Beschulung leider nicht für alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitg möglich. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes an der Max-Ernst-Schule für alle Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufen.
In der Zeit, in welcher die Klassen keinen Präsenzunterricht in der Schule erhalten, werden die unterrichtsersetzenden Lernsituationen ohne Leistungsbewertung fortgeführt.
 
 
Gruppenbildung
Die zu unterrichtende Gruppengröße darf 15 Schüler/innen nicht übersteigen, so dass ein Mindestabstand von 1,5m im Raum sichergestellt werden kann. Die jeweiligen Klassenlehrer/innen haben ihre Klasse in zwei Gruppen eingeteilt. Die Gruppeneinteilung wird Ihnen von der Klassenlehrkraft bekannt gegeben .
 
Räume
Jede eingeteilte Gruppe erhält einen Raum. Der Raumplan wird ebenfalls von der Klassenlehrkraft übermittelt. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen festen Platz. Dieser wird in dieser Zeit aus Hygienegründen keinesfalls getauscht (außer es ist ein Raumwechsel vorgesehen).
 
Unterricht
Aufgrund der festgelegten Gruppengröße kann es Unterricht nach Stundenplan nicht geben. Die Kinder erhalten ihren Stundenplan vom Klassenlehrer. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, werden auch Lehrkräfte die Kinder unterrichten, die sie sonst nicht im Unterricht haben. Sicherlich spielen die Hauptfächer eine große Rolle. Doch auch Nebenfächer werden unterrichtet.
 
Pausenregelung
Die einzelnen Gruppen werden gestaffelt zu festgelegten Pausenplätzen mit einer Lehrkraft gehen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in der Pause zu beachten.
 
Pausenregelung
Die einzelnen Gruppen werden gestaffelt zu festgelegten Pausenplätzen mit einer Lehrkraft gehen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in der Pause zu beachten.
 
Befreiung vom Schulbetrieb (Risikogruppe)
Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, können eine Befreiung vom Schulbesuch bei der Schulleiterin beantragen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beizufügen, es sei denn diese ist in der Schule schon vorhanden oder die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ergibt sich aufgrund des Alters von Angehörigen. Nicht am Präsenzunterricht teilnehmende Kinder werden von den Lehrkräften wie bisher unterrichtet (z.B. über digitale Versendung von Unterrichts- und Übungsmaterialien)
 
Bus
Die Busse fahren regulär nach dem Fahrplan. Das bedeutet, Ihre Kinder können zur ersten Stunde kommen. Ein Schulschluss erfolgt nach der vierten bzw. sechsten Unterrichtsstunde.
Leider ist es nicht möglich, dass wir einzelne Gruppen zur dritten Stunde starten lassen können, da es nicht für alle eine gesicherte Busverbindung an die Schule gibt.
 
Betreuung / Notbetreuung
Sollten die Kinder der fünften und sechsten Klassen Unterrichtsschluss nach der 4. Stunde bzw. 6. Stunde haben, können sie gern in eine Betreuung bis zur sechsten Stunde oder auch bis 15.55 Uhr gehen. Hier gibt es aber keine AG’s. Es findet eine Betreuung in Kleingruppen statt.
Zur besseren Planung teilen Sie uns bitte per Mail bis zum 18.05.2020 bis 10.00 Uhr mit, ob und wann Ihr Kind die Betreuung benötigt.
Unabhängig davon erhalten wir unsere Notbetreuung für die angegebenen Berufsgruppen aufrecht. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie diese in Anspruch nehmen müssen.
 
 
Hygiene
hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Hygienevorschriften informieren, die Ihr Kind beim Besuch der Schule unbedingt einzuhalten hat und Sie bitten, diese mit Ihrem Kind zu besprechen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
 
  • Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten des Schulgeländes. Es ist vom Hochtaunuskreis vorgesehen, dass Ihr Kind am ersten Schultag einen Mund-Nasenschutz sowie ein persönliches Handtuch und ein Stück Seife in einem Beutel erhält.
  • Die Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, besteht im öffentlichen Nahverkehr.
  • Eine Kontrolle des Mund-Nasenschutzes erfolgt jeden Morgen bei Eintritt in das Schulgebäude.
  • Die Stoffmaske soll täglich, schnellstmöglich bei mindesten 60 °C gewaschen, getrocknet und gebügelt werden.
  • Bei kleinsten Anzeichen einer Krankheit bleiben die Schüler/innen zu Hause.
  • Ein Mindestabstand von 1,50 Meter soll zu allen Gegebenheiten eingehalten werden. Der Mindestabstand darf trotz Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht verringert werden.
  • Berührungen oder Händeschütteln sowie Wischen mit den Händen durchs Gesicht sollen vermieden werden.
  • Gründliches und regelmäßiges Händewaschen sowie Händedesinfektion ist besonders wichtig, da Krankheitserreger mit  bloßen Augen nicht zu erkennen sind.
  • Türklinken nach Möglichkeit mit dem Ellenbogen benutzen.
  • Husten und Niesen soll in die Armbeuge erfolgen. Dabei ist sich von anderen Personen abzuwenden.
  • Die Unterrichtsräume sind mit Einzeltischen eingerichtet und diese dürfen nicht verschoben werden. Jeder Schüler bekommt  einen eigenen Tisch zugewiesen, der für die kommende Zeit nur von diesem zu benutzen ist.
  • Die Schüler/innen sollen einzeln und mit Mindestabstand durch Türen gehen.
  • Abstandsregeln sind auch in den Pausen strikt einzuhalten. Alle Schüler/innen bekommen einen Pausenbereich zugewiesen.
  • Die Garderobe ist so aufzuhängen, dass sich Kleidungsstücke nicht berühren (die Verwahrung des Kleidungsstückes am Stuhl des Arbeitsplatzes ist zulässig).
  • Sanitärbereiche sind nur einzeln aufzusuchen und zu betreten.
  • Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten einer SARS-CoV-2-Erkrankung ist der Schule sofort zu melden.
  • Beim Anlegen der Maske ist darauf zu achten, dass die Hände vorher gründlich mit Seife gewaschen werden; ebenso nach Absetzen der Maske.
  • Des Weiteren sind die Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts zu beachten sowie die Seite www.infektionsschutz.de
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Werden Regeln bzw. Anweisungen nicht eingehalten, kann zur Sicherheit aller anderen Schüler/innen ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
 
Liebe Eltern. Es sind sehr viele Regeln zu beachten, die es jetzt gilt zu verinnerlichen und zu befolgen. Gemeinsam werden wir den Schulstart meistern.
Auch wenn der Schulbetreib derzeit ein anderer ist als vorher, freuen wir uns sehr, Ihre Kinder am angegebenen Datum zu sehen und wieder unterrichten zu dürfen.
 
 

Mit freundlichen Grüßen

 
Ramona Ondrovic
Schulleiterin
Max-Ernst-Schule Riedelbach